Teilnahmebedingungen für unsere Kurse
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" von Notfallschulung Mittelrhein. Sie gelten für das ganze Unternehmen allgemein und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Alleine im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung einzelner Bestimmungen zulässig.
1. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Email. Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Jegliche Anmeldung zu einem Seminar bei Notfallschulung Mittelrhein ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmenden bzw. der entsendenden Stelle.
2. Inhalt des Seminars: (1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist. (2) Notfallschulung Mittelrhein ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
3. Rücktritt / Kündigung Der Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich (E-Mail oder Post) erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen: Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmenden bzw. seiner entsendenden Stelle bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist kostenfrei. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Absage einen Ersatzteilnehmenden stellen können, der den Voraussetzungen entspricht, so entfallen die Stornierungsgebühren. Bei der Anmeldung: „Anmeldung für Unternehmen“ gilt folgendes: Sofern Teilnehmende als betriebliche Ersthelfende (Aus- oder Fortbildung oder Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) nicht zum Seminar erscheinen, trägt der anmeldende Betrieb die Seminarkosten in voller Höhe selbst.
4. Absage eines Seminars durch Notfallschulung Mittelrhein, Notfallschulung Mittelrhein behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar- typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird versucht, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
5. Gebühren und Zahlungsbedingungen (1) Die Seminargebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Barzahlungen sind am Kurstag zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zu Seminarbeginn. (2) Bei der Durchführung von Inhouse Schulungen wird eine Anfahrtspauschale von 35 Euro fällig, diese wird getrennt abgerechnet. (3) Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.
6. Sonstiges (1) Notfallschulung Mittelrhein haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von Notfallschulung Mittelrhein zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Notfallschulung Mittelrhein, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. (3) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmenden eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Notfallschulung Mittelrhein vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Notfallschulung Mittelrhein in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. (4) Notfallschulung Mittelrhein übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet und entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Siehe dazu: https://www.notfallschulung-mittelrhein.de/datenschutzerklärung. (5) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Koblenz. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. (6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Notfallschulung Mittelrhein verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
7. Unterbringungs- und Verpflegungskosten Notfallschulung Mittelrhein kann auf Wunsch die Unterbringung und Verpflegung bei Seminaren vermitteln. Diese Vermittlung ist für den Teilnehmenden kostenfrei. Eine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost & Logis Anbietern, wird von Notfallschulung Mittelrhein nicht übernommen.
8. Information und Beratung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden. Notfallschulung Mittelrhein, Neudorfer Weg 11A, 56077 Koblenz. Tel. 0261-39403450 , info@notfallschulung-mittelrhein.de
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